ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
N-ICT e.U.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die N-ICT e.U. (nachfolgend: der Auftragnehmer) gegenüber dem Auftraggeber erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden.
2. Dienstleistungen
2.1 Der Inhalt der zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages zu erbringenden Dienstleistungen orientiert sich an dem bei Vertragsschluss bekannten Leistungsumfang. Sollte sich im Zuge der Vertragsdurchführung ergeben, dass der Leistungsumfang einer Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse bedarf, werden sich die Vertragsparteien über eine entsprechende Anpassung des Leistungsumfangs einigen.
2.2 Leistungen durch den Auftragnehmer, die vom Auftraggeber über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Auftraggeber nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils beim Auftragnehmer gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der beim Auftragnehmer üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den Auftraggeber oder sonstige nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
[…Paragraphen 3 bis 18 wie im PDF-Originaldokument…]
19. Vertragsstrafe bei Geheimhaltungsverletzung
19.1 Der Auftragnehmer hat bei Zuwiderhandlung gegen die Geheimhaltungspflichten gemäß § 9 dieser AGB eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 25.000 (in Worten: fünfundzwanzigtausend) zu zahlen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, gegen den Auftragnehmer einen weitergehenden Schaden geltend zu machen sowie Unterlassung weiterer Verstöße zu verlangen. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadenersatzansprüche anzurechnen.
20. Geistiges Eigentum, Nutzungs- und Verwertungsrechte
20.1 Alle bei dem Abschluss eines Vertrages vorhandenen gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechte und sonstiges geistiges Eigentum einer Vertragspartei, insbesondere - jedoch nicht beschränkt auf - geheimes Know-how, verbleiben im ausschließlichen Eigentum und mangels einer abweichenden ausdrücklichen Vereinbarung in der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsbefugnis der jeweiligen Vertragspartei.
20.2 Sämtliche von dem Auftragnehmer allein oder zusammen mit anderen Auftragnehmern oder Mitarbeitern des Auftraggebers in Erfüllung oder bei Gelegenheit der Dienstleistungserbringung erzielten Arbeitsergebnisse abgeschlossener und nicht abgeschlossener Arbeiten inklusive aller Notizen, Pläne, Konzepte, Erfindungen, Marken und sonstige Ergebnisse einschließlich der von dem Auftragnehmer (mit)entwickelten vertraulichen Informationen stehen dem Auftraggeber zu, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
20.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle schutzrechtsfähigen Arbeitsergebnisse gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich offen zu legen.
21. Keine Nebenabreden
21.1 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen einzelner Vertragsbestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stand: Dezember 2025
N-ICT e.U.
Meldemannstraße 22/2/2502, A-1200 Wien
E-Mail: [email protected] | Web: https://n-ict.com
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